TRENNUNGEN | Scheidung · Beratung · Abwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Scheidungsberatung Ihre erste Anlaufstelle bei Trennung und Scheidung in Thalwil.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                 

 

Kostenlose Infoanlässe

Trennung & Scheidung

An den Scheidewegen des Lebens stehen keine Wegweiser sagte einst Charlie Chaplin.

Wer eine Trennung oder Scheidung durchmacht, durchlebt nicht nur emotional eine herausfordernde Zeit, sondern oft auch organisatorisch.

Wie läuft die Trennung ab, wie sieht es mit dem finanziellen Unterhalt und Alimenten aus und wie wird das Sorgerecht mit Kindern geregelt?

Evelyne König begleitet Paare dabei, eine faire sowie klar formulierte Lösung für beide Parteien zu finden. Mit Kompetenz, Fairness und Effizienz werden Paare beraten vom Scheideweg bis hin zur rechtsgültigen Trennungsvereinbarung und Scheidungskonvention.

Angebot

Trennungs- und Scheidungsberatung ohne Anwalt
Wir beraten juristisch fundiert im Familienrecht und Ehegüterrecht

Trennung

verantwortungsvoll & fair

Ablauf einer Trennung
Rechtlicher Hintergrund
Kinder nach der Trennung

Mehr

Wir zeigen Ihnen, wie es gelingen kann, in Würde, verantwortungs- und respektvoll auseinander zu gehen und wie man sich ohne Anwalt und somit um einiges kostengünstiger gütlich einigen kann.

Kommunikation als wichtiger Schritt

Es geschieht, dass ein Paar "aus der Liebe fällt". Was immer dazu geführt hat, ist für beide Personen traurig und schmerzhaft. Oftmals können Paare nicht mehr miteinander kommunizieren, und dies, weil sie sich nicht mehr auf derselben Ebene begegnen. Vielleicht hat sich ein Partner neu verliebt und schwebt auf Wolke Sieben, wogegen der andere durch diese Situation glaubt, durch die Hölle zu gehen. Hier ist es wichtig, wenn eine neutrale Person in der Mitte steht, um die Emotionen in gemässigte Bahnen zu lenken.

Eine Trennungsberatung unterstützt und begleitet Sie in Ihrer Trennungs- und Scheidungsphase. Kompetenz, Vertraulichkeit, Fairness und Effizienz können Sie voraussetzen, wenn u.a. folgende Aspekte besprochen und geregelt werden:

  • Beginn der Trennung
  • Wohnsituation 
  • Elterliche Sorge, Rechte und Pflichten
  • Besuchsrecht und Betreuungsanteil
  • Kinderunterhalt / Alimente
  • Ehegattenunterhalt
  • Berechnung Güterrecht

Gemeinsam wird eine einvernehmliche Lösung schriftlich in einer rechtsverbindlichen Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention festgehalten. Somit wird auch gewährleistet, dass Sie die erarbeiteten Vereinbarungen mittragen und verantworten können. Verändern sich die Verhältnisse erheblich und dauerhaft, empfiehlt es sich, Scheidungskonventionen den Gegebenheiten anzupassen.

Gerne überprüfe ich auf Wunsch auch Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen im Sinne einer Zweitmeinung.

 

Ablauf einer Trennung

Aussergerichtliche Trennung mit Trennungsvereinbarung

Die aussergerichtliche Trennung wird mittels einer sogenannten Trennungsvereinbarung getroffen. Dies ist ein Vertrag, in welchem die Ehegatten die Modalitäten ihres Getrenntlebens schriftlich festhalten. In der Trennungsvereinbarung werden folgende Themen geregelt (siehe auch rechtlicher Hintergrund einer Trennung u./o. Scheidung):

  • Beginn der Trennung
  • Wohnsituation (wer bleibt in der ehelichen Wohnung?)
  • Aufteilung des Hausrats
  • Obhut der Kinder und Besuchsrecht

  • Unterhaltsbeitrag für die Kinder

  • Ehegattenunterhalt

  • Steuern etc.

  • Evtl. Güterrecht

 

Die Trennungsvereinbarung kann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Situation verändert hat angepasst werden.   

Die Trennungsvereinbarung ist für den Richter bei einer späteren Scheidung wegweisend, deshalb empfiehlt es sich eine Fachperson wie ein/e Trennungsberater/in bei zu ziehen. Die Trennungsvereinbarung wird zusammen mit den Parteien erarbeitet.

Eine gerichtliche Trennung –Eheschutzverfahren- ist empfehlenswert, wenn eine Alimentenbevorschussung absehbar ist oder bei AHV-Bezügern, um in den Genuss der höheren Einzelrente zu gelangen.

Es ist also in jedem Fall sorgfältig abzuwägen, ob der Weg übers Gericht oder der aussergerichtliche Weg eingeschlagen werden soll. Spricht nichts für eine gerichtliche Trennung –Eheschutzverfahren- so ist die aussergerichtliche Trennung am kostengünstigsten und empfehlenswert.

 

Gerichtliche Trennung / Eheschutzverfahren

Wenn sich ein Ehepaar über die Regelung des Getrenntlebens nicht einigen kann oder sich einer der Ehepartner einer Lösungsfindung gar entzieht, so ist es empfehlenswert ein Eheschutzverfahren bei Gericht zu verlangen.

Bei der Trennung übers Gericht regelt das Eheschutzgericht, d.h. ein Einzelrichter, die Folgen des Getrenntlebens.

Das Gericht entscheidet über die Folgen des Getrenntlebens auf der Grundlage, der ihm eingereichten Unterlagen und in der Regel gestützt auf eine persönliche Anhörung der Ehegatten.

 

Das Eheschutzgericht regelt:

  • Zuweisung der Familienwohnung inkl. Hausrat
  • Zusprechung Kinder- und Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung
  • Zuweisung der Obhut der Kinder
  • Besuchsrecht
  • Anordnung der Gütertrennung
  • Verfügungsverbot, wenn die Gefahr besteht, dass eine Partei das Vermögen beiseiteschafft

Sind sich die Ehegatten über die Folgen des Getrenntlebens einig und möchte ein Ehegatte in den Genuss der oben angesprochenen Vorteile eines Eheschutzverfahrens kommen (höhere Einzel-AHV-Rente oder eine Gütertrennung), so kann dem Gericht auch eine beidseitig unterzeichnete Trennungsvereinbarung zur Genehmigung eingereicht werden. Auf diese Weise können alle Ziele erreicht werden: Gerichtsurteil und einvernehmliche Lösung.

 

Was muss nach einer Trennung alles geändert und geregelt werden?

  • Versicherungspolicen neu abschliessen
  • Krankenkasse umschreiben, da meistens eine Familienpolice besteht
  • Mietvertrag umschreiben
  • Gemeinsame Konten auflösen
  • Vollmachten z.B. bei Banken ändern

 

In den folgenden Bereichen kann ich Sie lösungsorientiert unterstützen:

  • Trennungsvereinbarung ausarbeiten
  • Berechnungs des Unterhaltsbeitrages für Ehegatten und Kinder
  • Elterliche Sorge, Elternrechte und –pflichten Besuchsrecht und Betreuungsanteil
  • Berechnung Güterrecht, Aufnahme finanzielle Situation
  • Gütertrennung

 

 

 

 

Scheidung

respektvoll & klar

Ablauf einer Scheidung
Rechtlicher Hintergrund
Kinder nach der Scheidung

Mehr

Unser Beratungsangebot:

Wir beraten Sie in rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten und begleiten Sie bis zur einvernehmlichen Lösungsfindung der Scheidungskonvention.

Trennung und Scheidung gehören zu den meist belastenden Ereignissen im Leben, dies nicht nur für die Ehepaare, sondern auch für die Kinder, für das Familienunternehmen, das Vermögen und die Finanzen.

Insbesondere dann, wenn es zu einer langen und konfliktreichen Auseinandersetzung mit einem zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsprozess führt mit ungewissem Ausgang.

Doch nicht jede Trennung oder Scheidung gleicht der anderen. Auch wenn die Liebe erloschen ist, kann man sich in der Familien- und Scheidungsberatung oder in einer Beratung über die Art und Weise des Auseinandergehens gemeinsam einigen. Zwar stehen in der Regel persönliche Enttäuschungen und Verletzungen zwischen den Ehepaaren, dennoch sollte man nicht nur das „ob“, sondern auch das „wie“ einer Trennung oder Scheidung beleuchten

Die Kinder im Zentrum

Das Wohlergehen der Kinder steht bei einer Trennung für beide Partner im Zentrum. Manchmal ist man mit seinen eigenen Emotionen so beschäftigt, das man das Wichtige, das Kindswohl, aus den Augen verliert. Das aber ist schon einmal der «grösste Brocken», den es einvernehmlich zu regeln gibt.

  • Wer hat die Obhut?
  • Wie ist das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer übernimmt wie viele Ferien?
  • Wer behält das Wohnrecht in einem gemeinsamen Haus/Wohnung etc.?

 

Finanzplanung

Ein wichtiger Punkt sind die Finanzen. Es gilt zu bedenken, dass auch ein grosser Betrag, sowohl Einkommen als auch Vermögen, schmilzt und so muss z.B. geregelt werden:

  • Die Finanzplanung beider Parteien für ein eigenständiges Leben
  • Berechnen der Unterhaltszahlungen
  • Aufteilung des Vermögens
  • Aufschlüsselung der Kredite, Darlehen und Schulden
  • Faire Regelung, wenn ein gemeinsames Unternehmen die Haupteinnahmequelle von beiden ist.

Wenn beide Parteien mit der Scheidung einverstanden sind, kann eine Scheidung jederzeit mit einem gemeinsamen Scheidungsbegehren, resp. mit einer Scheidungskonvention bei Gericht eingereicht werden. Falls keine Einigung da ist, muss eine Trennungszeit von zwei Jahren eingehalten werden, bevor ein einseitiges Scheidungsbegehren eingereicht werden kann.

Eine Trennungszeit macht oft durchaus Sinn. Die Trennungspartner können sich an die neue Situation gewöhnen. Sie erhalten die Gewissheit, dass beisielsweise die Regelung rund um die Betreuung Sinn macht. Ebenso weiss man dann, ob der Unterhaltsbeitrag genügt oder nicht, ob ein allfälliger beruflicher Wiedereinstieg oder eine Herabsetzung des Arbeitspensum funktioniert oder nicht. In der Phase der Trennungszeit können ganz leicht Änderungen vorgenommen, neue Lösungsansätze gesucht oder sogar neue Strategien entwickelt werden.


Ablauf einer Scheidung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen. Einerseits die einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung einig sind. Anderseits die strittige Scheidung, bei der die Ehegatten keine Einigung hinsichtlich der Nebenfolgen der Scheidung finden.

 

Einvernehmliche Scheidung

Die Grundlage der einvernehmlichen Scheidung bildet die sogenannte Scheidungskonvention.

Die Scheidungsfolgen:

  • Sorgerecht der Kinder
  • Obhut der Kinder
  • Betreuungs-, Besuchs-, Feiertags- und Ferienrecht
  • Kinderunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Berufliche Vorsorge
  • Güterrecht

Ist die Scheidungskonvention erstellt und unterzeichnet, wird sie zusammen mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren beim Gericht eingereicht.

Das Gericht lädt die Parteien daraufhin zu einer Anhörung. Die Ehegatten müssen bei der Anhörung persönlich anwesend sein. Das Gericht hört die Ehegatten sowohl gemeinsam als auch getrennt an. Ziel der Anhörung ist es, herauszufinden, ob die Zustimmung zur Scheidung und zur Scheidungskonvention dem freien Willen eines jeden Ehegatten entspricht und auf reiflicher Überlegung beruht. Das Gericht prüft daraufhin die Angemessenheit der Scheidungskonvention. Erachtet es die Scheidungskonvention als in Ordnung, spricht es die Scheidung aus.

Das Scheidungsbegehren wird beim Gericht am eigenen Wohnsitz oder dem Gericht am Wohnsitz des Ehepartners eingereicht.

 

Strittiges Scheidungsverfahren

Willigt der andere Ehegatte nicht in die Scheidung ein, kann die Ehe erst nach zwei Jahren Trennungszeit geschieden werden.

 

Mediation / Konfliktklärung

klärend & wegweisend

Gegenwart verstehen
Gegenwart klären
Zukunft gestalten

Mehr

Konfliktgespräche

"Die Beziehungsebene dominiert die Sachebene" heisst es. Wenn es also im Miteinander von Personen einen Konflikt gibt, dann ist jede sachliche Lösungsfindung erschwert. Wir alle kennen das: in einer inhaltlichen Fragen kann keine Lösung gefunden werde. Beide Seiten scheinen einer "vernünftigen" Lösung nicht  zugänglich zu sein und alle fragen sich: "Warum eigentlich nicht?". Solche versteckten Beziehungskonflikte gibt es sowohl im beruflichen als auch privaten Umfeld täglich. Hier ist mit Fingerspitzengefühl und gutem Zuhören oft nicht viel zu retten. Geht es den Parteien doch oft vor allem um Anerkennung auf Augenhöhe und weniger um die Details der eigentlichen Sachfrage.

Wenn es hingegen erst einmal zu einem handfesten Konflikt gekommen ist und die Parteien sich auf ihre jeweiligen Standpunkte zurückgezogen haben, ist eine einfache Lösung oft nicht mehr möglich. Da bei beiden Parteien oftmals auch eine innere Kränkung vorliegt, verschliessen sie sich einer möglichen Lösung oft schon allein deshalb, weil sie gegenüber der anderen Partei nicht "nachgeben" wollen.

In dieser Phase nützt gutes Zureden oftmals nichts mehr und auch eine Entscheidung durch z.B. das Gericht wird den Konflikt nicht beenden. Denn, selbst wenn es zu einer oberflächlichen Streitbeilegung kommt, rumort der Konflikt im Untergrund weiter und sucht sich einen anderen Weg an die Oberfläche.

Wie lösen wir solche Konflikte also?

MIt Klärungshilfe, es ist eine Methode für schwierige, zwischenmenschliche Konfliktsituationen.

  • Die Klärung der Situation und emotionale Hintergründe
  • Menschen fähig machen (wieder) sachlich und möglichst produktiv zusammenzuarbeiten
  • Klarheit als Voraussetzung für Lösungen, die auch wirklich funktionieren

 

 

Kommunikationskurs

Zwischenmenschliche Beziehungen erfolgreich gestalten

Viele Probleme beruhen hauptsächlich darin, dass sie nicht miteinander kommunizieren können.

Mein Partner versteht nicht, was ich meine............ Ich würde so gerne wissen was mein Partner denkt, aber er äussert sich nicht......... Wie kann ich meine Wünsche formulieren ohne, dass mein Partner sich angegriffen fühlt.

 

Wir bieten Ihnen klare und verständliche Kommunikationshilfen an. Lernen Sie in kurzer Zeit Techniken kennen, wie Sie Ihre Kommunikation in der Beziehung / im Arbeitsalltag verbessern können.

Die Kurse sind für Paare und Einzelpersonen geeignet und finden an folgenden Abenden in Thalwil statt:

 

  • 25. Februar 2020, 18.00 bis 20.30 Uhr
  • 05. Mai 2020, 18.00 bis 20.30 Uhr

 

Kosten von CHF 80.00 pro Person sind am Abend bar zu bezahlen. Maximale Teilnehmerzahl 6 Personen. Möchten Sie und Ihr Partner ein Kommunikationstraining nur für Sie beide, machen wir das gerne.

Wie weiter

neu & vorwärts

Wisse was Du willst
Mentaltraining
Beratung

Mehr

auf Anfrage 079 698 09 07

info@getrennt-geschieden-glücklich.ch

Kostenlose Infoanlässe

Trennung & Scheidung gibt es eine faire Lösung?

Wir bieten regelmässig Infoanlässe in Thalwil, Neuheim und Online an. Sie erhalten Informationen über den Ablauf einer Trennung/Scheidung, rechtliche Hintergründe und das Wohlergehen der Kinder nach der Scheidung. Am Schluss können wir noch auf individuelle Fragen eingehen. Anmeldung unter:  info@trennungen.ch oder 079 698 09 07.

 

Für tiefergehende, individuelle Abklärungen rufen Sie uns an 079 698 09 07.

 

 

 

 

Infoanlässe

Nächste Veranstaltung:

Aktuelle Veranstaltungen werden laufend aufgeschalten.

07.05.2024 Dienstag 19.00 Uhr Online
11.06.2024 Dienstag   19.00 Uhr Online

 

Informatives

getrennt - geschieden - glücklich

https://trennungen.ch/download/162/Blog_Facbook_07.04.2020.pdf

Über uns

Evelyne König

Dipl. Trennungsberaterin Gecobi

klar  -  fair  -  effizient -  wertschätzend

 

Bei einer Trennung oder Scheidung geht es fast immer auch um finanzielle und existenzielle Fragen. Das löst oft Ängste aus und führt so auch bei besten Vorsätzen zu Differenzen.

Mein Ziel ist es, durch fachkompetente Beratung und Einfühlungsvermögen diese Konflikte zu vermeiden oder aufzulösen, um mit klaren und verständlichen Lösungsvorschlägen einvernehmlich zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Als langjährige Führungskraft in der Geschäftsleitung und Geschäftsführerin im Bereich Finanzen, HR, Organisation, IT und Verkauf bin ich sattelfest im Coaching und in Steuer-, Budget-, Unterhalts- und Sozialversicherungsfragen sowie beim Güterrecht inkl. Liegenschaften. Dieses Fachwissen kombiniere ich mit Empathie, viel Konfliktlösungskraft und grossem Durchhaltevermögen.

Als leidenschaftliche Triathletin bin ich zäh und hartnäckig bei der Suche nach durchdachten, fairen und klar formulierten Lösungen für beide Parteien, die schliesslich über rechtsgültige Trennungsvereinbarungen / Scheidungskonventionen vertraglich umgesetzt werden.


 

 


 

dipl. Trennungsberaterin Gecobi

CAS Klärungshilfe in Konflikten, Berner Fachhochschule

Prozesse am "runden Tisch" - Die Kunst des Verhandelns, Universität Freiburg

CAS, Familien- und Personenrecht, Fachhochschule Nordwestschweiz

Organisationsberaterin & Coach BSO

Positive Leadership

Zertifizierter ZRM Coach 

Führungsnachdiplom FND

Buchhalterin

Handelsschule


 

Wir arbeiten mit ausgesuchten Anwaltskanzleien zusammen. Sie stehen uns in heiklen Rechtsfragen beratend zur Seite und vertreten, wenn nötig unsere Mandante vor Gericht.

Auf Ihren Wunsche arbeiten wir gerne auch ausserhalb unseres Netzwerkes  mit einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl zusammen.

Wir erfuhren bei unserer Scheidung mit Frau König sowohl menschlich wie fachlich eine hervorragende Unterstützung. Nicht zuletzt deshalb ist unsere Beziehung als Eltern heute spannungsfrei und wohlwollend. Ich kann Frau König bestens empfehlen. H. aus M.

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Sehr effizient, gute Beratung, kann Sie nur empfehlen

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Wir haben uns bei der Verfassung der Trennungsvereinbarung sehr gut beraten und menschlich wohl gefühlt. Alles ging effizient und unkompliziert über die Bühne. K.L. aus U.

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Wir bedanken uns nochmals für die kompetente und freundliche Beratung. Frau B. aus A.

 

 

 

 

Der Weg zur Trennung/Scheidung ist bei uns vom Kostenaufwand her wesentlich geringer als eine lange gerichtliche Auseinandersetzung.

 

Honorar

Wir arbeiten im Auftragsverhältnis und unser Stundenansatz beträgt CHF 200.00 plus MwSt. Verrechnet werden sämtliche Aufwendungen (Telefonate, E-Mail, Aktenstudium etc.). Die kleinste Einheit bildet 5 Minuten. Die Rechnungen werden durch die Buchhaltung bearbeitet und per Mail versendet. Eine Zahlungserinnerung erfolgt auf dem Postweg.  Andere Zahlungsarten wie Twint etc. können ebenfalls berücksichtigt werden. Zusätzlich zum Honorar wird auf den Gesamtpreis eine Büropauschale von 3% verrechnet. Anstelle Dieser werden keine Telefon- Kopiergebühren verrechnet. Auslagen Dritter wie Post (Einschreiben), Notariatsgebühren,  etc. sind zusätzlich zum Honorar geschuldet oder werden direkt von Drittleister in Rechnung gestellt. Anfahrten werden separat verrechnet CHF 2.00/Km.

 

Rechnungstellung / Akontorechnung

In der Regel arbeiten wir mit Kostenvorschüssen und stellen Ihnen eine Akontorechnung zu.

 

Schweigepflicht

Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht.

 

Absage einer Beratungssitzung

Eventuelle Verhinderungen sind spätestens 24 h vor dem Termin bekanntzugeben, andernfalls wird der volle Honoraransatz verrechnet.

 

AGB